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Kurzarbeitergeld in der Baubranche

 

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unter Mitwirkung des ZDB ein gesondertes Merkblatt zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (KUG) in der Bauwirtschaft veröffentlicht. Das Merkblatt ist unten angehängt als Download abrufbar.

Die Darstellungen und die Glaubhaftmachung des Betriebes zum vorübergehenden Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Ursachen hat großen Einfluss auf die Gewährung von KUG. Die vorübergehenden wirtschaftlichen Gründe sind möglichst detailliert darzulegen und auf vorliegende kurzfristige Auftragsstornierungen sollte ausdrücklich hingewiesen werden.

Neben dem Infoblatt der BA finden sie im Anhang die Präsentation zu unserem Online-Seminar vom 15.Juli 2023.

 

Kurzarbeitergeld

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