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Zuschlagsätze ab 1. April 2025

Für die Kalkulation der gehaltsgebundenen Kosten stellen wir Ihnen aktualisierte Musterberechnungen zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der Tariferhöhung zum 1. April 2025 (Tarifabschluss vom 14. Juni 2024) haben wir unser Merkblatt aktualisiert.

Soweit es sich bei den für die Ermittlung verwendeten Werte nicht um gesetzliche oder tarifliche Vorgaben handelte, lagen den Berechnungen Durchschnittswerte zugrunde, die an regionale und firmenindividuelle Gegebenheiten anzupassen sind.

Der Zuschlagssatz für die gehaltsgebundenen Kosten wird immer dann benötigt, wenn für die Arbeit von Bauleitern, Polieren oder Angestellten die Kosten pro Stunde, Tag oder Monat berechnet werden sollen. Das ist zum Beispiel der Fall bei der

  • Abrechnung nach Stundenaufwand für Bauleiter, Poliere oder Angestellte ("Preis einer Polierstunde");
  • Kalkulation, wenn in die Mittellohnberechnung Poliere und/oder Angestellte einbezogen werden ("Kosten eines Poliers pro geleisteter Arbeitsstunde");
  • Kalkulation von Polier- oder Bauleiterkosten als Teil der Baustellengemeinkosten ("Höhe der Baustellengemeinkosten bei 5-monatiger Bauzeit").

Das Merkblatt für die Berechnung der gehaltsgebundenen Kosten auf Basis Tarif Gruppe A VIII zum Stichtag 1. April 2025 finden Sie im Anhang und in der Rubrik Merkblätter. (für Mitglieder)

A calculator with the 2025 on the display