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Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Länder sind am Zug!

„Mit dem gestern von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz hat die große Koalition endlich ein Signal für mehr Investitionen gesetzt. Denn die energetische Gebäudesanierung wird nur dann im erhofften Umfang zum Klimaschutz beitragen, wenn sie viel besser als bisher gefördert wird.“ Mit diesen Worten kommentierte LBB-Präsident Franz Xaver Peteranderl das am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzprogramm 2020.

Der neue Aktionsplan der Bundesregierung enthält Maßnahmen, die von den baugewerblichen Verbänden und der Aktionsgemeinschaft Impulse für den Wohnungsbau seit Jahren gefordert werden, wie z.B. die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung, die Weiterentwicklung und Aufstockung der CO2-Gebäudesanierungsprogramme sowie die Information und Beratung der Bürger.

Die KfW Förderung für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme wird um 200 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro erhöht. Bei der steuerlichen Förderung soll ein Abzug von der Einkommensteuerschuld über 10 Jahre erfolgen. Insgesamt stellt der Staat dafür ab 2015 jährlich eine Milliarde Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren bereit. Die steuerliche Förderung wird jedoch erst kommen, wenn die Bundesländer hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Dazu Peteranderl: „Wir begrüßen, dass der Freistaat Bayern angekündigt hat, noch in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative zur Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung in den Bundesrat einzubringen, wonach Eigenheimbesitzer künftig Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt steuerlich geltend machen können. Jetzt sind die anderen Bundesländer am Zug. Sie müssen endlich den Weg für eine steuerfreie Förderung der energetischen Gebäudesanierung frei machen.“

Der Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände betonte, dass es dabei aber nicht der richtige Weg sei, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung mit Einschränkungen bei der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen zu „bezahlen“: „Die beschränkte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen hat sich vor allem als Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bewährt. Schon aus diesem Grund taugt sie nicht zur Gegenfinanzierung. Diese ist gar nicht erforderlich, denn jeder Euro Förderung schiebt ein Mehrfaches an Bauinvestitionen an. Allein die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen kompensieren die Steuerausfälle aus der Förderung.“